Striethorst,T.
Archiv für Rechtsfälle aus der Praxis der Rechts-Anwälte des Königlichen Ober-Tribunals. Bde. 1-22 (statt 100) in 23 Bdn. (Bd. 21 doppelt vorh.). Bln., David später Grabe 1851-57. Pbde. d. Zt. (Tls. starke Gebrauchsspuren, tls. abweichend gebunden).
In Preußen waren drei unterschiedliche Rechtskreise in Geltung: preußisches, gemeines und auch französisches Recht. Diese Zersplitterung hatte zur Folge, daß vier oberste Gerichtshöfe tätig waren. Nunmehr wurde für Gesamtpreußen nur noch ein Oberstes Gericht errichtet, das Ober-Tribunal. Der Beginn der Rechtsprechung dieses Gerichts ist Anlaß dieser Rechtsprechungssammlung. Als Mittelinstanz wurde dem Obertribunal die Oberlandesgerichte unter der Bezeichnung "Appellationsgerichte" angefügt. - Tls. stockfl. Nicht eingeh. kollat. St.a.T.
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