Kurtze Abfertigung
der Fuldaischen ungegründeten Anmerckungen, über die vorläuffige ohnumstösliche Gegen-Beweiß-Gründe, daß das uralte Erbhennebergische Amt Fischberg ursprünglich zu der gefürsteten Grafschafft Henneberg und dem Fränckischen Creyse gehöret, und zu demselbigen, nicht aber zu dem Ober-Rheinischen Creyse, seine Reichs- und Creyß-Praestanda jederzeit entrichtet habe, nebst nochmahliger standhaffter Bewährung derer unumstöslichen Gegen-Beweiß-Gründe. O.O.u.Dr. 1749. Fol. 4 Bl., 168 S., 17 Bl. Geheftet.
VD 18, 11409606-001. - Leichte Gebrauchsspuren. - Exlibris "Fürstl. Löw. Werth. Frdb. Georg Ludwig'sche Hofbibliothek" verso T.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Henneberg