Material
der Batterien gezogener 4 Pfd. Kanonen. Schweizerische Eidgenossenschaft. Genehmigt vom hohen Bundesrathe den 14. März 1862 (zweisprachig deutsch-franz.). Aarau, Brunnhofer 1862. Qu.Imp.Fol. Mit lithogr. Titel u. 25 lithogr. Taf. Hlwd. d. Zt. (Berieb. u. best.).
Detaillierte Zeichnungen über die Ausrüstung und Munition dieser Kanonen mit Maßangaben von Offizieren der Schweizer Armee. - Tls. leicht fleckig. - Selten.
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