Wismar.
3 Verordnungen der Stadt Wismar. Einblattdrucke.
Enthält: ╔(Verordnung über die Abgabe von Logir-Zetteln).╗ 1784. Gr.4°. Anordnung an die "Gastgeber und Herbergirer" der Stadt, täglich die Logir-Zettel der angekommenen und eingekehrten Fremden im Bürgermeisteramt einzuliefern. - ╔(Verordnung gegen die Jagd während der Schonzeit).╗ 1787. Fol. Untersagt das unbefugte Schießen und Jagen, insbesondere in der "Setz-Zeit" (= Schonzeit). - ╔(Verordnung gegen das zu schnelle Fahren╗ mit Pferd und Wagen). 1799. Gr.4°. - Erneuert die Verordnung aus dem Jahre 1783. - Beiliegt: ╔(Verordnung zur Anpflanzung von Maulbeerbäumen).╗ Einblattdruck, Magdeburg 1794. 4°. Anordnung für die Kirchenvorsteher und Prediger in der Grafschaft Mansfeld, für Nachpflanzung und Vermehrung von ausgegangenen Maulbeerbäumen zu sorgen. - Alle tls. leicht fleckig, tls etw. wasserrandig.
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