(Heinrich,G.F.).
In facto et jure bestgegründete Anmerckungen über die in dem Jahr 1738 zu Würtzburg in Druck ausgegebene und hieunten mit angefügte, sogenannte Würtembergische Grund-Veste, betreffend das Hochfürstliche Testament, Landes-Administration und Vormundschaft, samt einem Anhang eines wider die Hochfürstl. Würtembergische Reversales und Religions-Assecurationes public gewordenen Schreibens. Zu des Publici gründl. Belehrung von denen Würtembergischen Alten und Neuen hiehero gehörigen Grund-Gesetzen und Hochlöbl. Herkommen u.u. Ingleichen zu bescheidener Ableinung der in dem Letztern zugelegten ungütigen Beschuldigungen Ans Licht gestellt. O.O. (1740). 4°. 199 S. Mod. Hprgt.
Heyd I, 1133. - Tls. wasserrandig u. wellig, einige Bl. sporenfl. - ╔Beiliegt: Ickstatt,J.A.v.╗ Würtembergische Grund-Veste, das ist: Klarer, und ausführlicher Beweis, das von dem ... Herrn Karl Alexandern ... errichtete Lands-Fürst- und Vätterl. Testament Nach seinem Innhalt untadelhafft ... bestehe. O.O. und Drucker 1738. 4°. 18, 150 S. und 90 Beilagen. (Titelbl. in Kopie eingebunden). Mod. Hprgt. - NDB X, 114. Stintzing-Landsb. III/1, Noten 191 - "Der ungewöhnlich erfolgreiche und schöpferische Ickstatt wurde zum führenden und auch von den Protestanten anerkannten Staatsrechtslehrer des kath. Deutschland" (NDB). - Tls. stockfl., etw. wasserrandig u. leicht wellig.
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Kapitel:
12 - Geographie - Reisen - Geschichte
Sachgebiete:
Deutschland
Württemberg