Erb-Vertrag
zwischen den Regierenden Hertzogen zu Meckelburg, etc. an einem, und derselbigen Erbunterthenigen Stadt Rostock anders theils, am ein und zwantzigsten Monatstag Septembris, Anno 1573 zu Güstrow auffgerichtet... Rostock, Hallervord 1644. Kl.4°. 4 nn. Bl., XXIV S. Geheftet. - VD 17, 14:077953 Q. - Selten.
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