Straßenreinigung.
E.E. Raths geschärfte Verordnung wegen Reinigung der Gassen. Wismar 1799. 4 S. 1 gefalt. Dplbl.
Verschärft die im Jahre 1764 erlassene und 1786 erneuerte Gassenreinigungs-Ordnung u. droht Übertretern "unausbleibliche Strafen" an. - Tls. leicht fleckig.
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