Rats-Verordnung.
E.E. Raths-Verordnung wider die öffentlichen Unruhen und Aufläufe. Wismar 1798. 4 S. 1 gefalt. Dplbl.
Untersagt "Zusammen-Rottirungen" und Aufläufe in der Stadt, sowie den Wirten das gestatten von unerlaubten Versammlungen in ihren Gasthäusern.
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