Leichenordnung.
Wismar 1676. 3 S. 1 gefalt. Dplbl.
Seltene Leichenordnung, regelt den zeitlichen Ablauf des "Aufnehmens und Wegtragens" der Leichen. - Leicht gebräunt.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
Wismar 1676. 3 S. 1 gefalt. Dplbl.
Seltene Leichenordnung, regelt den zeitlichen Ablauf des "Aufnehmens und Wegtragens" der Leichen. - Leicht gebräunt.
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