78-215
Glücksspiel.
Bild Nr.: 78-215 Glücksspiel.: (Einblattdrucke u. Flugschriften, Rostock)

Verordnung gegen Glücksspiele. Einblattdruck, Rostock 1766. Fol.

Untersagt, da "die Erfahrung mehr als zu viel lehret, daß mancher durch das Spielen in Verfall seiner Umstände gerathe" Hazard- u.a. Spiele, "ob es in einem Wirts-, Wein- oder Privat-Hause geschehe", gestattet aber Spiele zu geringen Wett-Einsätzen zur "erlaubten Erholung nach geschehener Arbeit", sofern dabei "Zänkerey und Schlägerey" vermieden werden. - Mittelfalz, etw. braunfleckig.


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