Bergedorf.
Verordnung gegen das Beerdigen innerhalb des Städtchens Bergedorf. Einblattdruck, 1832. Gr.4°.
Verfügt, daß "das Beerdigen innerhalb des Städtchens gänzlich aufhöre". - Etw. angestaubt, kl. Randfehlst., Slg.-St. verso. - Selten.
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