Georg III., König v. Großbritannien.
Verordnung gegen die Verleitung der Unterthanen zum emigriren. Einblattdruck, Hannover 1765. Gr.4°.
Verbietet bei Androhung "empfindlicher, und nach Befinden Gefängniß und Karrenschieben-Strafe, in Unserem teutschen Landen Leute zum emigriren zu bereden...". - Etw. fleckig u. gebräunt, mehrere kl. Randläs.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.