Beweiß,
daß, ohne Oberst-Reichs-Richterliche Dazwischenkunft, die Reichs berufene Churpfälzische Religions-Beschwerden nicht abgestellt werden mögen, sondern vielmehr sich täglich vergröseren müssen |Sr. Churfürstl. Durchlaucht zu Pfalz unterthänigst vorgelegt vom Churpflälzischen Kirchenrath, Heidelberg im Septembr. 1793. S.l., s.n. (1793). 28 S. Mod. Hldr. (Vdeckel mit Schabspur).
VD 18 10226443. Sehr seltene einzige Ausgabe. - Tit. u. das le. Bl. etw. angestaubt, sonst ordentlich.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.