Verordnung
zur Abstellung der, beim hiesigen Stein-Ko(h)len-Handel und besonders beim Messen der Ko(h)len, eingerißnen Misbräuche... Hbg. 1788. 8 S. Gefalt. - Unaufgeschn.
Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.
zur Abstellung der, beim hiesigen Stein-Ko(h)len-Handel und besonders beim Messen der Ko(h)len, eingerißnen Misbräuche... Hbg. 1788. 8 S. Gefalt. - Unaufgeschn.
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