Medizinal-Ordnung,
für die freie Hansestadt Hamburg und deren Gebiet, durch Rath- und Bürgerschluß vom 19. Februar 1818 beliebt. Hbg., Schniebes (1818). Kl.4°. 102 S. Mit Heftstreifen geheftet.
GV 94, S. 48. - Nicht bei Rapp. - Von dem Gesundheits-Rath und den ihm obliegenden Geschäften; Von der öffentl. Gesundheits-Fürsorge und Medizinal-Polizei in der Stadt ... und auf dem Gebiet der Stadt (Von den Aerzten, Wundärzten u. Operateurs, Apothekern, v. d. Ausübung der Geburtshülfe in der Stadt). - Tls. stockfl. u. anfangs eselsohrig. - Hs. Nr. a. Titel.
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