Krünitz,J.G.
Der Land-Pfarrer, nach seinen verschiedenen Verhältnissen, Vorrechten oder Immunitäten und Pflichten, als Gelehrter, Seelsorger, Glied des allgemeinen Staatskörpers, Landwirth und Hausvater. Bln., Pauli 1794. 404 S. Hldr. d. Zt.
(= SA aus Oekonom.-tech. Encyklopädie, Tl. 61). - Ohne das Kupfer. - ╔Beiliegen:╗ Serenissimi Verordnung, die Aufbringung der Kosten zu Einführung der Prediger auf dem Lande betreffend. Wolfenbüttel 1750. 4 Bl. - Zur Organisation des Bauernstandes im Königreich Polen. SA, Warschau 1864
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