Breslau.
Verordnung, betreffend den Handel mit Rauch-Leder, Breslau 1733. Kl.Fol. Mit Holzschn.-Kopfvign. u. -Initiale. 5 S. Geheftet.
Verbietet u.a. "das Sammeln und Auffkauffen der Rauch-Leder denen Juden..." bei "Ein tausend Reichsthaler Straff...", sowie allgemeine Bestimmungen zum Handel mit Lederwaren, verfügt von Hans Anton Graf Schaffgotsch. - Mittelfalz. - Selten.
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