Rathe,E.E.
Factum in entschiedener Gerichtlichen Sache zwischen Martin von Bärgen, eines Hamburgischen Bürgers, hinterlassenen Wittwe, und Jacob Mencke, Hermann Jacobs, eines Hamburgischen Bürgers, Sohn : Nebst einem Auszuge aus dem weitläuftigen Schrifft-Wechsel, welcher dieser Sachen halber, sowohl von den Pinnenbergischen Herren Land-Drosten, als den Königl. Dänischen Herren Residenten, mit E. E. Rathe daselbst erhoben worden. Hbg., König 1734. Kl.4°. Mit Holzschn.-Titelvign. 2 Bl., 12 S. Mod. Pbd. - Minimal stockfl. (2553).
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