Christian Ludwig, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg.
Resolution und Verordnung wie es unsern fürstlichen Zell- und Grubenhägischen Cantzleyen, wegen verschiedener zu abkürtzung des in Teutschland sehr langsamen Processes und schleuniger abhelffung der gerichtlichen Sachen zielenden Puncten, hinfüro unverbrüchlich observiret und gehalten werden soll. Zell, Andreas Holwein 1656. 2 (davon 1 w.) Bl., 67 S. Mod. Brosch. - VD 17, 1:016881 Q. - Etw. gebräunt. (2414)
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