73-2931
Verordnung
Bild Nr.: 73-2931 Verordnung: (Deutschland, Hamburg)

in Beziehung auf das Gesinde, und die Nachweisungs-Comptoire, und Dienstboten-Vermiether und Vermietherinnen. Auf Befehl eines Hochedlen Raths der freyen Hansestadt Hamburg. Hbg., Meißner 1839. 17 S. Geheftet. - Wasserrandig. (2573)


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