Fürstliche Münstersche
in vier Theile eingetheilte Eigenthums-Ordnung. O.O. (1789). Fol. 56 S. - Angebunden: "Anmerkungen". Deutsche Hamdschrift a. Papier. 116 Bl. Prgt. d. Zt. (Gebräunt u. fl., tls. Kratzspuren u. best.).
Von Kurfürst Maximilian Friedrich veranlaßte Verordnung. Enthält: 1. Von den persönlichen Rechten und Pflichten der Guts-Herren und Leibeigenen. - II. Von dem Rechte der Guts-Herren und Eigenbehörigen in Ansehung der Güter. - III. Von zuläßigen und verbotenen Contracten. - IV. Von der Art und Weise, die Leibeigenschaft aufhöret, auch von Verwürckung des Gewinn- und Erbrechts... - Gebräunt u. stockfl. Mit ausführl. hs. Anmerkungen.
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