Abtruck dessen
was ahnseithen Ihrer Churfürstl. Durckl. von Cölln wegen der Statt Cöllnischer Burgban, Banmeilen und Iurisdicion auffm Rheinstrohm den 6. Octobris 1671 vorbracht und dagegen von Bürgermeistern und Rath der Statt Cölln den 20. Octobris unnd 11. Decembris selbigen Jahrs repliciert worden. (Köln, 1672). 4°. 30 Bl. Mod. Kart.
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