Ordnung und Gesetze,
welche alle Jahr denen Neuen Burgeren, und alle Sieben Jahr bey der geschwornen Steur der gesamten Burgerschafft der Steuren, Anlagen, Nachsteuren, und andershalben vorgehalten und von selbigen hierüber der Steur-Eid aufgenommen werden solle, Anno MDCCLXXI. Augspurg, Brinhausser (1771). Kl.4°. 19 S. Mit Heftstreifen. - Recht selten. - Leicht stockfl. St.a.T.
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