70-770
Ordnung und Gesetze,
Bild Nr.: 70-770 Ordnung und Gesetze,: (Wirtschaft)

welche alle Jahr denen Neuen Burgeren, und alle Sieben Jahr bey der geschwornen Steur der gesamten Burgerschafft der Steuren, Anlagen, Nachsteuren, und andershalben vorgehalten und von selbigen hierüber der Steur-Eid aufgenommen werden solle, Anno MDCCLXXI. Augspurg, Brinhausser (1771). Kl.4°. 19 S. Mit Heftstreifen. - Recht selten. - Leicht stockfl. St.a.T.


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