Statuten
der Billard-Gesellschaft. Münster, Regensberg 1848. Kl.8°. 18 S. Brosch. d. Zt.
Zweck der Gesellschaft ist es, Lokale zu beschaffen, wo täglich für einige Stunden das Billard- & Kartenspiel möglich ist; außerdem ist festgelegt, wann Versammlungen stattfinden, was mit den Beiträgen zu geschehen hat, das Glückspiel um Geld wird verboten. Präsident: Frhr. v. Elverfeldt-Werries; Sekretär: Frhr. A. v. Böselager-Heessen. - Durchschossenes Ex., unt. Ecke mit Mäusefraß (ohne Textverlust). - Selten.
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