Schamelius,J.M.
Die anerkannte Sünde welche die verlobten Personen begehen, wenn sie sich vor der öffentlichen Copulation heimlich zusammen finden,..Bey Verlesung der Chur-Sächs. Ehe-Ordnung...Lpz., Lanckisch (1718). Kl.4°. 12 Bl. Geheftet, ausgebunden.
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