Gmeiner,F.X.
Beweis daß die Ordensgelübde jener Orden, die der Landesfürst in seinen Staaten nicht mehr dulden will, ohne vorhergehender Dispensation ihre Verbindlichkeit verlieren. Wien und Graz 1782. 45 S. - Angebunden: Ders. u. Modest,V.v. Anmerkungen über den Beweis ... Wien und Graz, Weingand und Ferstl 1782. 35 S. - Ders. Beantwortung der Anmerkungen welche Herr Valentin v. Modesti über meinen Beweis ... gemacht hat. Nebst einem Anhange. Ebda. 1782. 80 S. - Kurze Erinnerung wegen der Ordensgelübde, an Herrn. F. X. Gmeiner. O.O. 1782. 30 S. Hldr. d. Zt. mit Rsch. (Einige Wurmgänge, tls. beschabt u. best.).
ADB IX, 264. Erste Ausgaben. - Interessanter Sammelband über Ordensgelübde. Gmeiner (1752 - 1822) vertritt den josephinischen Standpunkt und spricht dem Staat das volle Recht der Oberaufsicht über die Kirche zu. - Mit Blattweiser (1 beschäd.). - St.a.T.; Vorsatz mit alter Notiz; nur wenige Stockflecken; sonst gut erhalten.
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