64-277
Gmeiner,F.X.
Bild Nr.: 64-277 Gmeiner,F.X.: (Alte Drucke, Handschriften und Theologie)

Beweis daß die Ordensgelübde jener Orden, die der Landesfürst in seinen Staaten nicht mehr dulden will, ohne vorhergehender Dispensation ihre Verbindlichkeit verlieren. Wien und Graz 1782. 45 S. - Angebunden: Ders. u. Modest,V.v. Anmerkungen über den Beweis ... Wien und Graz, Weingand und Ferstl 1782. 35 S. - Ders. Beantwortung der Anmerkungen welche Herr Valentin v. Modesti über meinen Beweis ... gemacht hat. Nebst einem Anhange. Ebda. 1782. 80 S. - Kurze Erinnerung wegen der Ordensgelübde, an Herrn. F. X. Gmeiner. O.O. 1782. 30 S. Hldr. d. Zt. mit Rsch. (Einige Wurmgänge, tls. beschabt u. best.).

ADB IX, 264. Erste Ausgaben. - Interessanter Sammelband über Ordensgelübde. Gmeiner (1752 - 1822) vertritt den josephinischen Standpunkt und spricht dem Staat das volle Recht der Oberaufsicht über die Kirche zu. - Mit Blattweiser (1 beschäd.). - St.a.T.; Vorsatz mit alter Notiz; nur wenige Stockflecken; sonst gut erhalten.


Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.