Code Napoleon
mit Zusäzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden. Karlsruhe, C.F.Müller 1809. XXXIX, 763 S. Hldr. d. Zt. mit Rverg. u. Rsch. (Stärker berieben u. bestoßen, Kap. etw. beschäd).
Mit Verordnung vom 27.12.1809 wurde der Code Napoleon ab Datum 1.1. 1810 zum bad. Landrecht erklärt und behielt bis 1900 seine Gültigkeit. - Durchgeh. stockfl. u. etw. gebräunt, Besitzverm. a.d. Titel.
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