Digesten.
Lateinische Handschrift auf Papier, wohl 18. Jh. 3 Bde. 400; 422; 425 hs. num. Bl. Kl.4°. Einf. läd. Pbde. d. Zt.
Wohl von 2 oder 3 verschiedenen Schreibern geschrieben. Band 1 enthält Liber I (Tit. 1: De Justitia, et Jure) bis Liber VIII (Tit. 1: De servitutibus). Band 2 enthält Liber IX (Tit. 1: Di quadrupes pauperiem...) bis Liber XXV (Tit. 1: De impensis irresdotales). Band 3 enthält Liber 36 bis Liber 42. - Die Digesten sind eine Zusammenstellung aus den Werken römischer Rechtsgelehrter; sie bilden den wichtigsten Teil unserer Überlieferung des römischen Rechts. Sie gliedern sich in 50 Bücher und diese wiederum in Titel. - Band 3 in etw. kleinerem Format u. am Anfang wohl nicht vollständ. Gebrauchssp.
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