Walch,C.F.
Das Näherrecht. 3. verm. Aufl. Jena, Cröker 1795. 10 Bl., Bl., 694 S., 18 Bl. Läd. Pbd. d. Zt. (Rckn. u. Kanten stärk. beschabt, tls. fleckig u. best.).
Stintzing/Landsberg III/1,479. - Das Näherrecht regelt die Rechte einer Person, in das über ein Grundstück vom Eigentümer und einem Dritten abgeschlossene Kaufgeschäft einzutreten, Vorkaufsrecht etc. - Durchgeh. gebräunt u. stockfleckig. N.a.Vors.
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