Maassen,F.
Weder die Nationalversammlung zu Frankfurt a.M. noch der bevorstehende meklenburgische Verfassungslandtag sind einseitig konstituirend. Zwei Betrachtungen vom Standpunkt des Rechts. Schwerin u. Rostock, Stiller 1848. 29 S. Ohne Einbd. geheftet.
Nicht bei Friedländer. GV 91, 372. - Unaufgeschn., tls. leicht fleckig u. knittrig.
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