Vertrag,
zwischen Churfürstl. Pfaltz und Nürnberg, betreffend die hohe und niedere Gerichtbarkeit in den Aemtern Neumarck, Haimburg, Wolffstein und Pfaffenhoffen. Anno 1542. O.O. (um 1750). Fol. 6 Bl. Mod. marm. Umschl. - Selten.
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