60-621
Schattenrisse
Bild Nr.: 60-621 Schattenrisse: (Juridica und Kriminologie)

der naturgemäßen, gesetzlichen und gebräuchlichen Verhältnisse der beiderlei Geschlechter zu einander: aus der Zeit und der Vorzeit; bei Gelegenheit des von einer Stände-Versammlung Teutschlands aufgenommenen napoleonischen Gesetzes der Vaterschaft der Unehlichen. Ffm., Boselli 1821. 84 S. Pbd. d. Zt. (Tls. fleckig, stärker berieb. u. best.).

Hayn-G. VII, 127. - Gebräunt u. stärk. stockfleckig. Tit. mit kl. Wasserfleck. Durchschossen mit 3 hs. Faltbl. - Selten.


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