Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie. 3 Tle. in 1 Bd. Wien, Hof- und Staatsdruckerei 1811. 8 Bl., 110, 395, 56, CLXXVI (Register) S. Pbd. d. Zt. mit hs. Rsch. (Tls. berieben u. bestoßen, Gelenke etw. beschabt).
Die seltene erste Ausgabe des 1. bürgerlichen Gesetzbuch für die Habsburger Monarchie. ".- Das ABGB wurde am 1. 6. 1811 verkündet und am 1. 1. 1812 für die gesamten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie in Kraft gesetzt. Es wurde 1918 von der Republik übernommen. "Das ABGB entspringt den Ideen der Aufklärung und des Naturrechts, es postuliert grundsätzlich die Gleichheit und Freiheit des Individuums, ohne die altständisch-feudale Ordnung völlig zu beseitigen" (Österreich-Lexikon I, S. 19). - Vors. u. Tit. gestempelt.
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