Gründtliche,
aus den Rechten und Historischer wahrhafften Bewandnuß genommene ... Remonstration... daß Ihr Königl: Mayt zu Dennemarcken ... dero Stadt Hamburg, mit warer Erb Unterthänigkeit zugethan, verwand, die Hamburger Hochernantes Fürstl: Holsteinischen Hauses verpflichtete und gelobte Erb Unterthanen, und daß bey dem Hochlöbl: Hause Holstein, die ordinari Landfürstliche Superioritet über dessen Stadt Hamburg, ungezweiffelt confistirt, Hamburg vice versa demselben Subject und Unterthan seye. Kopenhagen 1642. Kl.4°. 145( statt 146) nn. Bl. Hldr. d. Zt. (Beschabt u. best.).
VD 17, 23:250424T. Kat. Schleswig-H. II, 1172. - Erste Ausgabe, einer von drei Drucken des Jahres 1642. - Text in Deutsch und Latein. - Ohne Porträtkupfer. Tlw. leicht gebräunt, Titel mit altem Besitzvermerk, vord. Innengelenk gelockert. - Exlibris.
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