59-187
In Facto et Jure,
Bild Nr.: 59-187 In Facto et Jure,: (Meßkirch)

Unwidertreibliche GegenAnzeig. Warumb ungehindert deß Rotweylischen in Truck außgangenen Tractätleins, die Herrschaft Mößkirch nicht mehr als den halben Theil des Zimmerischen Reichs- und Creiß Contingents, der Monatlichen Sechszig Guldin zubezahlen schuldig. O.O., 1662. 4°. 6 nn. Bl. Marmor. Umschl. d. Zt.


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