In Facto et Jure,
Unwidertreibliche GegenAnzeig. Warumb ungehindert deß Rotweylischen in Truck außgangenen Tractätleins, die Herrschaft Mößkirch nicht mehr als den halben Theil des Zimmerischen Reichs- und Creiß Contingents, der Monatlichen Sechszig Guldin zubezahlen schuldig. O.O., 1662. 4°. 6 nn. Bl. Marmor. Umschl. d. Zt.
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