Wilhelm II., Kurfürst von Hessen.
Verfassungs-Urkunde vom 5. Januar 1831. (Wilhelmshöhe, 16. Febr. 1831). 4°. 27 S. Brosch. d. Zt. (Fleckig, Rckn. mit Fehlst.).
Nach gewaltsamen Unruhen unterzeichnete Kurfürst Wilhelm II. am 5.1.1831 die vom Landtag verabschiedete Verfassung. Die unter Leitung des Marburger Staatsrechtlers und Vorsitzenden des Verfassungsausschusses Sylvester Jordan konzipierte Verfassung gilt als eine der freiheitlichsten des Vormärz. Wichtigster Punkt ist das ausschließliche Gesetzgebungsrecht des Parlamentes. - Tls. leicht fleckig u. gebräunt.
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