57-7923
Relation
Bild Nr.: 57-7923 Relation: (Schweiz, Genf)

exacte & sincere de ce qui s`est passé d`essentiel a Geneve entre le Magistrat & les Citoyens & Bourgeois des le 2e Mars 1734. Französische Handschrift auf Papier, um 1735. 4°. 7 w. Bl., 103 hs. num. S. Hprgt. d. Zt. mit rot bemaltem Rücken u. Ecken u. Brokatpapierüberzug auf d. Deckeln. (Rckn. u. Vorderdeckel etw. beschäd., berieben).

"...Auf diese erste, eher unorganisierte Bewegung folgt eine zweite, zielgerichtetere "Revolte", bei der es um einen grundlegenden Aspekt der Volkssouveränität geht: die Genehmigung der Steuern. Ab 1713 sind nämlich Unsummen für den Ausbau der Genfer Festungsmauern ausgegeben worden. Diese Arbeiten können nur durch eine Steuererhöhung finanziert werden. Zweimal wird diese Erhöhung vom Kleinen Rat (Exekutive) und dem Rat der Zweihundert (Legislative) gebilligt. Der Conseil Géneral (Vertretung der Bürgerschaft) wird dabei nicht konsultiert, was in der Bevölkerung Unmut hervorruft. Die Unruhen von 1737 fordern elf Menschenleben und nehmen ein solches Ausmass an, dass die Genfer Regierung zweimal die Kantone Bern und Zürich bitten muss, als Vermittler einzugreifen. Erst eine Intervention Frankreichs vermag schliesslich die Köpfe zu kühlen. Die vom Conseil Général akzeptierte Mediationsregelung von 1738 wird während 30 Jahren als Verfassung dienen. Darin werden die Rechte der vom Conseil Général vertretenen Bürger festgehalten: So stimmen sie unter anderem über Gesetzesänderungen und neue Gesetze ab, genehmigen die Steuern, wählen die Syndics, den Staatsanwalt und gewisse Justizbeamte, deren Kandidatur von den zwei Räten getragen wird, und geben ihre Zustimmung zu mit dem Ausland abgeschlossenen Verträgen" (Site officiel de l`Etat de Genève, 2005). - Die vorliegende Handschrift enthält Resolutionen, Reden, Auszüge aus Ratsprotokollen, Diskurse etc. zwischen dem 2. März u. 20. Dez. (?) 1734. - Unbeschnitten.


Es liegen keine Abbildungen zum Artikel vor.