Allgemeine Gebühren-Taxe
für die sämmtlichen Landes-Justiz-Collegia in den Preußischen Staaten. - ...für die Preußischen Stadt- auch Land- und Stadtgerichte in den großen Städten... - ... für die sämmtlichen Untergerichte in den Preußischen Staaten, mit Ausnahme der Stadtgerichte in den großen Städten. - Gebühren-Taxe für die Justiz-Kommissarien und Notarien in den Preußischen Staaten. De Dato Paris, am 23sten August 1815. 4 Tle. in 1 Bd. Bln., Decker (1815). 4°. 36, 32, 32, 20 S. Pbd. d. Zt. mit Rsch. (Berieben).
Von Friedrich Wilhelm erlassene Gebührenordnung mit Gegenzeichnung von Hardenberg, Kircheisen, Bülow u. Schuckmann, wohl noch Teil der Hardenbergschen Staatsreformen.
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