56-413
(Friedrich Wilhelm v. Preussen).
Bild Nr.: 56-413 (Friedrich Wilhelm v. Preussen).: (Wirtschaft)

Edict von 1693. nach welchem die Kauff- und Handels-Bücher Nicht länger, als 6 Monate gültig seyn sollen, krafft dieses dergestalt, daß es nur zwischen hiesigen Unterthanen unter sich, nicht aber, wann sie an Auswärtige Forderung haben, oder auch schuldig seyn, gelten solle. Berlin, den 23. Septembris 1726. Berlin, Rüdiger 1726. Kl.4°. 4 Bl. Mod. Pbd. - Gebr. u. stockfleckig. Im ob. Blattrand hs. Num. Etw. knapp beschnitten.


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