Bekanntmachung.
Fbg., 20.Dezember 1824. Kl.4°. 1 beids. bedr. Bl.
Über die Bestimmung von Wahlmännern zur Wahl der Mitglieder der beiden Kammern der badischen Landstände. - Etw. wasserrandig, tls. leicht knittrig.
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