(Eberstein).
Das Recht des marggrävlichen Gesamthauses Baden überhaupt, wie auch der Baden-Durlachischen Linie insonderheit, auf die Gravschaft Eberstein, das Städtlein Gernsbach und die Dörfer Staufenberg, Scheuren und Neuburg. Karlsruhe, Macklot 1762. Fol. 16, 72 S., 4 Bl., 80 (Beilagen) S. Mit Heftstreifen, nicht eingebunden. (Rckn. fehlt). - Durchgeh. gebr., tls. stockfleckig. Heftung etw. gelockert. Einige Bl. leicht randrissig, viele Eselsohren.
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