Verordnung
uneheliche Kinder, Dirnen und Kostgeld betreffend..."daß einige liederliche Dirnen ihre in Unehren erzielte Kinder...heimlich allhier in die Kost und Verpflegung geben..." dat. 24. Sept. 1737. Fol. 1 Bl. - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig, tls. kl. Randläsuren.
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