Verordnung
Schmähschriften betreffend..."bey Leibs- und Lebens-Straff, verboten, daß niemand den andern, weder offentlich noch heimlich, mit Schmäh-Schriften...angreifen solle...". Dat. 2. Feb. 1713. Qu.4°. Eins. bedr. - Etw. gebr., tls. kl. Randläsuren.
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