Strafgesezbuch
für das Königreich Baiern. Und: Vollständiges Register über das Strafgesezbuch für das Königreich Baiern. 2 Tle. in 1 Bd. Mchn., Redaktion des allgemeinen Regierungsblatts 1813. X S., 3 Bl., 384, 94 S. Mod. Hlwd. mit rotem Rsch.
Spindler IV, 49. Stintzing/L. III, 128. Stobbe II, 445. - Erste Ausgabe des von P.A.v.Feuerbach entworfenen Werkes. - "Dies bayerische Strafgesetzbuch von 1813 ist ja jedem Juristen bekannt als eine der hervorragendsten gesetzgeberischen Leistungen aller Zeiten und Völker. Mit ihm gewann Bayerns Strafgesetzgebung vor dem gesamten übrigen Deutschland... den Vorsprung um mindestens ein Menschenalter" (St./L.). - Etwas stockfl. u. tls. wasserrandig.
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