Königl. Preußisches
Allgemeines Edictum, Worinn geordnet wird, daß die Justitz-Collegia und Richtere zum erstenmahl selbst sprechen, zum andermahl aber die auswärtige Verschickung statt haben, auch andere Vorsichtigkeit gebrauchet werden soll. Bln., Schlechtiger 1723. Kl.4°. 4 Bl. Mod. Pbd. - Etw. gebr.
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