Verordnung
Leichen-Kränze betreffend...."die Abstellung derer, von grünem Gewächs gemachter Leichen-Kränze und Cronen mehrmahlen untersagt...". Dat. 1. Mai 1731. Qu.4°. Eins. bedr. - Etw. gebr., kl. Randläsuren.
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