Verordnung
das Erbrecht betreffend..."bißher zum Theil ausser gerichtlich oder doch nur durch die Dorf-Schultheißen geschehene Erbschafts-Theilungen..." dat. 18. Jan. 1780. Fol. 2 Bl. - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig, tls. kl. Randläsuren.
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