Verordnung
das Eherecht betreffend..."Söhne und Töchter...sich nicht nur an Fremde und ausländische Personen verheurathen..." dat. 14. Okt. 1732. Qu.Fol. 1 Bl., eins. bedruckt - Etw. gebräunt, tls. stockfleckig. Kl. Rabdläsuren.
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