Verordnung
Juden betreffend..."allhier befindliche fremde Juden,...sich ohnverzüglich von hinnen machen,...in Zeit solcher Kaiserlichen Wahl, auf der gassen sich nicht betreten lassen..." dat. 27. Sept. 1790. Qu.4°. 1 Bl., eins. bedruckt u. gefalt. - Etw. gebr. u. stockfleckig.
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