Verordnung
Bälle und Tänze während der Fastenzeit betreffend..."Söhne und Töchter keine Scheu und Bedencken getragen, in gegenwärtiger Jahres-Frist, da die heilige Fasten-Zeit herannahet...Bällen und Tanzen beyzuwohnen..."Dat. 19. Jan. 1734. Qu.Fol., eins. bedruckt. - Etw. gebr., kl. Randläsuren.
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